Reitfun Allgemeine Geschäftsbedingungen & Impressum | Reiten in Maroth heißt reiten ohne Angst! Wir bieten: Reiterurlaub mit Reitcoaching, Reitschule, Reitkurse für Kinder und Erwachsene, Reiterferien und Wanderreiten, Planwagenfahrten und Hochzeitskutsche, Wanderritte zum Weltende, im herrlichen Westerwald!

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Impressum

Wanderritte:

Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich pro Person/Pferd und Nacht.
Bei Pferdegestellung bezieht sich der Preis auf das jeweilige komplette Angebot.
Werden Abweichungen von Programm gemacht, erstellen wir gerne weitere Angebote.


Zahlung

Ritte / Reitkurse:
Eine Anzahlung entsprechend 50% des Buchungsumfangs erbitten wir,
auf unser Konto bei Buchung zu zahlen. Der Rest wird vor Urlaubsantritt fällig (entsprechendes Formular ausfüllen und bitte faxen oder per E-Mail senden).

Ferienwohnung:

Am Anreisetag steht Ihnen die Wohnung ab 15 Uhr, am Abreisetag
bis 10 Uhr zur Verfügung.

Bezahlung: 50 % des Reisepreises bei Reservierung,
Restbetrag 3 Wochen vor Anreise.


Reiterferien:

Anzahlung 99,00 € bei Reservierung, Restbetrag vor Anreise.
Anreise zwischen 14,00 Uhr und 15,00 Uhr, Abreise bis 11,00 Uhr,
Sonderregelungen sind kein Problem, bitte mit uns absprechen.

Waldsee Camp:

Anzahlung 185,00 € bei Reservierung, Restbetrag vor Anreise.
Anreise zwischen 14,00 Uhr und 15,00 Uhr, Abreise bis 11,00 Uhr.
Sonderregelungen sind kein Problem, bitte mit uns absprechen.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Gestüt am Waldsee den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen des Gestüts am Waldsee für die jeweilige Reise.
1.2 Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Bei Internet-Buchungen bestätigt das Gestüt am Waldsee den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
1.3 Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Der Reisevertrag kommt dem Zugang der Annahmeerklärung des Gestüts am Waldsee zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird das Gestüt am Waldsee dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist es nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.5. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Gestüts am Waldsee vor, an das es für die Dauer von 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Gestüt am Waldsee die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2. Bezahlung
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 50% auf den Reisepreis, mind. 185,- €, pro Reiseteilnehmer fällig, zahlbar innerhalb von 2 Wochen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 7 Tage vor Abreise) wird nur Barzahlung oder Lastschriftverfahren des vollen Reisepreises akzeptiert. Die Einzahlung erfolgt jeweils in einer Summe für alle angemeldeten Reiseteilnehmer.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Internetangebot enthaltenen Angaben sind für das Gestüt am Waldsee bindend. Das Gestüt am Waldsee behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Angebotsangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. Leistungsänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B., Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Gestüt am Waldsee nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Das Gestüt am Waldsee ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Gestüt am Waldsee. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann das Gestüt am Waldsee Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
5.3 Das Gestüt am Waldsee kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritt zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
5.4 Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises, Rücktritt von 59 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises, Rücktritt von 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises, Rücktritt von 7 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises, am Abreisetag oder später 90% des Reisepreises.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Gestüt am Waldsee nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
Tritt ein einzelner Kunde die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
5.5 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
5.6 Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Für eine Umbuchung werden 25,- € in Rechnung gestellt. Eine bereits geleistete Anzahlung verfällt nicht.
5.7 Tritt statt des Reisenden ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag ein, so bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Gestüts am Waldsee. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Gestüt am Waldsee als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Hierdurch entstehende Mehrkosten in Höhe von 75,- € gehen zu Lasten des Reisenden.
6. Rücktritt und Kündigung durch das Gestüt am Waldsee
Das Gestüt am Waldsee kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
6.1 ohne Einhaltug einer Frist:Das Gestüt am Waldsee erwartet, dass der Reisende die Sitten, Gebräuche und Gesetze des respektiert. Sollte der Reisende gegen sie verstoßen oder sich vertragswidrig verhalten, gibt der Reisende dem Gestüt am Waldsee die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, bei anteiliger Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung oder wenn den Anordnungen Aufsichtspersonal nicht Folge geleistet oder der Hausfrieden gestört wird usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. Das gleiche gilt auch, wenn der Reisende das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

Wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
6.2 Bis 30 Tage vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweilige Programmausschreibung), wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist das Gestüt am Waldsee verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen , Krankheit etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl das Gestüt am Waldsee als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag durch das Gestüt am Waldsee gekündigt, so kann dieses für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist das Gestüt am Waldsee verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, die Rückreise zu ermöglichen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8. Beschränkung der Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung des Gestüts am Waldsee für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit das Gestüt am Waldsee für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2 Für alle gegen das Gestüt und dessen Beauftragte sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, sofern sie nicht durch die Haftpflichtversicherungen gedeckt sind.
9. Mitwirkungspflicht
9.1 Der Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Gestüt zur Kenntnis zu geben. Dieses ist wird für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
10. Ausschluss von Ansprüche und Verjährung
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Gestüt am Waldsee geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
11. Gerichtsstand
11.1 Der Reisende kann das Gestüt nur an dessen Sitz verklagen.
11.2 Für Klagen des Gestüts gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Gestüts maßgebend.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
Gestüt am Waldsee
Waldseestraße 12
56271 Maroth
02689/7831 oder 0171-3123 700

Reiserücktritt:
Durch unvorhergesehene Ereignisse kann es notwendig sein, das die
Veranstaltungen seitens des Gestüts am Waldsee abgesagt werden müssen.

In diesem Falle werden lediglich die bis dahin geleistete Zahlungen für nicht in
Anspruch genommene Ferientage zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch besteht
nicht. Bei Absage der Ferien, des Rittes, des Kurses verpflichtet sich der Gast,
die geleistete Anzahlung als entgangener Gewinn, Kostenerstattung etc. zu zahlen
bzw. nicht zurückzufordern. auch erfolgt bei Abbruch der Ferien keine Rückerstattung. Der Gesamtbetrag wird als pauschaler Schadenersatz für entgangene Gewinne einbehalten.

Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Ausstattungen, Kleidungsgegenständen wird keine Haftung übernommen.

Die Haftung aus Unfällen ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Sollte eine Bestimmung dieser Regelung oder des Vertrages unwirksam sein,
berührt dies den Vertrag im Ganzen nicht , die unwirksame Bestimmung ist
so auszulegen, wie es dem Vertragszweck um übrigen am nächsten kommt.

Zum I M P R E S S U M

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